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- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 02. Juli 2021 09:43
Herzlich willkommen bei Avinio - Ambulante Hilfen -
Wir leisten Qualifizierte Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 1 SGB IX (früherer Begriff: Ambulante Betreuung) für volljährige Menschen mit einer wesentlichen seelischen Erkrankung und/oder Behinderung oder die von einer solchen bedroht sind.
Das Ziel der ambulanten Hilfen ist die sozialeTeilhabe.
Was bedeutet das?
Für Erkrankte ist ein selbstverständliches Teilhaben am Leben in der Gemeinschaft oftmals nicht mehr möglich. Für die einen ist der Gang zu und das Gespräch mit Behörden nicht mehr machbar, anderen ist es nicht möglich, unter Menschen zu gehen, andere möchten mehr soziale Kontakte und wissen nicht mehr wie man sie knüpft, manche benötigen Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, die anderen nehmen Hilfe bei der Gesundheitssorge an.
So individuell wie jede Persönlichkeit ist auch die Erkrankung und deren Folgen. Somit kann die auch die Definition von "Teilhabe" letztendlich immer nur individuell sein.
Was leistet Avinio dabei:
In Zusammenarbeit mit der/dem Hilfesuchenden und dem zuständigen Kostenträger erarbeiten wir den individuellen Hilfebedarf. Mit der Zielformulierung wird die Richtung der ambulanten Hilfe vorgegeben. Der Hilfesuchende und die/der zuständige feste MitarbeiterIn versuchen gemeinsam, das formulierte Ziel zu erreichen oder, bei Bedarf, das Ziel zu korrigieren. Regelmäßig wird zusammen mit dem Kostenträger geprüft, ob die Zielvorgabe oder die Zielgerade noch stimmig sind. Wie die ambulante Hilfe gestaltet ist, hängt vom individuellen Hilfebedarf ab, z.B., Reflexions- und/oder entlastende Gesprächsführung, Begleitung zu ärztlichen oder behördlichen Terminen, die Vorbereitung auf Termine, Angstexpositionstraining, Kommunikationstraining, ..., etc.
Wir unterstützen Sie in den Einzugsgebieten:
- Stadt und Landkreis Göttingen
- Stadt und Landkreis Northeim
- Altlandkreis Osterode am Harz
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!