Anspruch auf ambulante Betreuung
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12. Juli 2016 10:16
Menschen, die aufgrund einer psychischen Behinderung, Suchterkrankung oder nach einem Klinik- oder Heimaufenthalt Hilfe oder Begleitung in ihrem häuslichen Rahmen benötigen;
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.